Das Potsdamer Abkommen - gekürzte Quelle (HTML-Version)

  1. Potsdamer Abkommen 1945
  2.  
  3. 2. August 1945
  4.  
  5. Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
  6.  
  7. I.
  8. Am 17. Juli 1945 trafen sich der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Harry S. Truman, der
  9. Vorsitzende des Rates der Volkskommissare der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Generalissimus J.
  10. W. Stalin, und der Premierminister Großbritanniens, Winston S. Churchill, sowie Herr Clement R. Attlee auf
  11. der von den drei Mächten beschickten Berliner Konferenz. Sie wurden begleitet von den Außenministern der
  12. drei Regierungen, W. M. Molotow, Herrn D. F. Byrnes und Herrn A. Eden, den Stabschefs und  anderen
  13. Beratern.
  14. In der Periode vom 17. bis 25. Juli fanden neun Sitzungen statt. Darauf wurde die Konferenz für zwei Tage
  15. unterbrochen, an denen in England die Wahlergebnisse verkündet wurden.
  16. Am 28. Juli kehrte Herr Attlee in der Eigenschaft als Premierminister in Begleitung des neuen Außenministers,
  17. Herrn E. Bevin, zu der Konferenz zurück. Es wurden noch vier Sitzungen abgehalten. [...] Die Sitzungen der
  18. Konferenz fanden in Cecilienhof bei Potsdam statt.
  19. Die Konferenz schloß am 2. August 1945. Es wurden wichtige Entscheidungen und Vereinbarungen getroffen.
  20. Es fand ein Meinungsaustausch über eine Reihe anderer Fragen statt. Die Beratung dieser Probleme wird durch
  21. den Rat der Außenminister, der auf dieser Konferenz geschaffen wurde, fortgesetzt.
  22. Präsident Truman, Generalissimus Stalin und Premierminister Attlee verlassen diese Konferenz, welche das
  23. Band zwischen den drei Regierungen fester geknüpft und den Rahmen ihrer Zusammenarbeit und
  24. Verständigung erweitert hat, mit der verstärkten Überzeugung, daß ihre Regierungen und Völker, zusammen
  25. mit anderen Vereinten Nationen, die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens sichern werden.
  26.  
  27. II.
  28. Die Einrichtung eines Rates der Außenminister
  29. Die Konferenz erreichte eine Einigung über die Errichtung eines Rates der Außenminister, welche die fünf
  30. Hauptmächte vertreten, zur Fortsetzung der notwendigen vorbereitenden Arbeit zur friedlichen Regelung und
  31. zur Beratung anderer Fragen, welche nach Übereinstimmung zwischen den Teilnehmern in dem Rat der
  32. Regierungen von Zeit zu Zeit an den Rat übertragen werden können.
  33. [...]
  34.  
  35. 1. Es ist ein Rat zu errichten, bestehend aus den Außenministern des Vereinigten Königreiches, der Union der
  36. Sozialistischen Sowjetrepubliken, Chinas, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika. [...]
  37.  
  38. 2. (II) Die erste Sitzung des Rates findet in London nicht später als am 1. September 1945 statt.
  39.  
  40. 3. (I) Als eine vordringliche und wichtige Aufgabe des Rates wird ihm aufgetragen, Friedensverträge für Italien,
  41. Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland aufzusetzen, um sie den Vereinten Nationen vorzulegen und
  42. Vorschläge zur Regelung der ungelösten territorialen Fragen, die in Verbindung mit der Beendigung des
  43. Krieges in Europa entstehen, auszuarbeiten. Der Rat wird zur Vorbereitung einer friedlichen Regelung für
  44. Deutschland benutzt werden, damit das entsprechende Dokument durch die für diesen Zweck geeignete
  45. Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird.
  46. [...]
  47.  
  48. 4. (II) [...]Die Errichtung des Rates der Außenminister für besondere Ziele, die in diesem Text genannt worden
  49. sind, widerspricht nicht der auf der Krim-Konferenz erzielten Übereinkunft über die Abhaltung periodischer
  50. Beratungen der Außenminister der Vereinigten Staaten, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und des
  51. Vereinigten Königreiches.
  52. [...]
  53.  
  54. III.
  55. Deutschland
  56. Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch, und das deutsche Volk fängt an, die
  57. furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt
  58. hat und denen es blind gehorcht hat, begangen wurden. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über
  59. die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das
  60. besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
  61. Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland. Der deutsche
  62. Militarismus und Nazismus werden ausgerottet, und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in
  63. der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals
  64. mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.
  65. Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten
  66. wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer
  67. demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des
  68. deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein,
  69. zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.
  70. [...]
  71.  
  72. A. Politische Grundsätze
  73.  
  74. 2. Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung und ganz
  75. Deutschland gleich sein.
  76.  
  77. 3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:
  78. (I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen
  79. Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung. [...]
  80. (II) Das deutsche Volk muß überzeugt werden, daß es eine totale militärische Niederlage erlitten hat und daß es
  81. sich nicht der Verantwortung entziehen kann für das, was es selbst dadurch auf sich geladen hat, daß seine
  82. eigene mitleidlose Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis die deutsche Wirtschaft zerstört und
  83. Chaos und Elend unvermeidlich gemacht haben.
  84. (III) Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu
  85. vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; [...]
  86. (IV) Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine
  87. eventuelle friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten.
  88.  
  89. 4. Alle nazistischen Gesetze [...] müssen abgeschafft werden. Keine solche Diskriminierung, weder eine
  90. rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.
  91.  
  92. 5. Kriegsverbrecher und alle diejenigen, die an der Planung oder Verwirklichung nazistischer Maßnahmen, die
  93. Greuel oder Kriegsverbrechen nach sich zogen oder als Ergebnis hatten, teilgenommen haben, sind zu verhaften
  94. und dem Gericht zu übergeben. Nazistische Parteiführer, einflussreiche Nazianhänger und die Leiter der
  95. nazistischen Ämter und Organisationen und alle anderen Personen, die für die Besetzung und ihre Ziele
  96. gefährlich sind, sind zu verhaften und zu internieren.
  97.  
  98. 6. Alle Mitglieder der nazistischen Partei, welche mehr als nominell an ihrer Tätigkeit teilgenommen haben, und
  99. alle anderen Personen, die den alliierten Zielen feindlich gegenüberstehen, sind aus den öffentlichen oder
  100. halböffentlichen Ämtern und von den verantwortlichen Posten in wichtigen Privatunternehmungen zu entfernen.
  101. [...]
  102.  
  103. 7. Das Erziehungswesen in Deutschland muß so überwacht werden, daß die nazistischen und militaristischen
  104. Lehren völlig entfernt werden und eine erfolgreiche Entwicklung der demokratischen Ideen möglich gemacht
  105. wird.
  106.  
  107. 8. Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der
  108. Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der
  109. Nationalität und der Religion reorganisiert werden.
  110.  
  111. 9. Die Verwaltung Deutschland muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der
  112. Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem:
  113. (I) Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen [...]
  114. wiederhergestellt.
  115. (II) In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern [...]
  116. (IV) Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige
  117. zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar
  118. auf den Gebieten des Finanzwesens, des Transportwesens, des Verkehrswesens, des Außenhandels und der
  119. Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein.
  120.  
  121. 10. Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der
  122. Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die
  123. Schaffung freier Gewerkschaften, gleichfalls unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Erhaltung der
  124. militärischen Sicherheit, wird gestattet werden.
  125.  
  126. B. Wirtschaftliche Grundsätze
  127.  
  128. 11. Mit dem Ziele der Vernichtung des deutschen Kriegspotentials ist die Produktion von Waffen,
  129. Kriegsausrüstung und Kriegsmitteln, ebenso die Herstellung aller Typen von Flugzeugen und Seeschiffen zu
  130. verbieten und zu unterbinden. Die Herstellung von Metallen und Chemikalien, der Maschinenbau und die
  131. Herstellung anderer Gegenstände, die unmittelbar für die Kriegswirtschaft notwendig sind, ist streng zu
  132. überwachen und zu beschränken, entsprechend dem genehmigten Stand der friedlichen Nachkriegsbedürfnisse
  133. Deutschlands [...]
  134.  
  135. 12. In praktisch kürzester Frist ist das deutsche Wirtschaftsleben zu dezentralisieren mit dem Ziel der
  136. Vernichtung der bestehenden übermäßigen Konzentration der Wirtschaftskraft, dargestellt insbesondere durch
  137. Kartelle, Syndikate, Trusts und andere Monopolvereinigungen. (Kursive kann evtl. auch noch weggelassen
  138. werden)
  139.  
  140. 13. Bei der Organisation des deutschen Wirtschaftslebens ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der
  141. Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen.
  142.  
  143. 14. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. [...]
  144.  
  145. 15. Es ist eine alliierte Kontrolle über das deutsche Wirtschaftsleben zu errichten, jedoch nur in den Grenzen,
  146. die notwendig sind [...].
  147.  
  148. 16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet
  149. worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. [Es] ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß
  150. die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung,
  151. die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden
  152.  
  153. 17. Es sind unverzüglich Maßnahmen zu treffen zur:
  154. a) Durchführung der notwendigen Instandsetzungen des Verkehrswesens,
  155. b) Hebung der Kohlenerzeugung,
  156. c) weitestmöglichen Vergrößerung der landwirtschaftlichen Produktion und
  157. d) Durchführung einer beschleunigten Instandsetzung der Wohnungen und der wichtigsten öffentlichen
  158. Einrichtungen.
  159.  
  160. 18. Der Kontrollrat hat entsprechende Schritte zur Verwirklichung der Kontrolle und der Verfügung über alle
  161. deutschen Guthaben im Auslande zu übernehmen, welche noch nicht unter die Kontrolle der alliierten Nationen,
  162. die an dem Krieg gegen Deutschland teilgenommen haben, geraten sind.
  163.  
  164. 19. Die Bezahlung der Reparationen soll dem deutschen Volke genügend Mittel belassen, um ohne eine Hilfe
  165. von außen zu existieren. [...]
  166.  
  167. IV.
  168. Reparationen aus Deutschland
  169. In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Krim-Konferenz [...] wurde folgende Übereinkunft über
  170. Reparationen erreicht:
  171.  
  172. 1. Die Reparationsansprüche der UdSSR sollen durch Entnahmen aus der von der UdSSR besetzten Zone in
  173. Deutschland und durch angemessene deutsche Auslandsguthaben befriedigt werden.
  174.  
  175. 2. Die UdSSR wird die Reparationsansprüche Polens aus ihrem eigenen Anteil an den Reparationen befriedigen.
  176.  
  177. 3. Die Reparationsansprüche der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreiches und der anderen zu
  178. Reparationsforderungen berechtigten Länder werden aus den westlichen Zonen und den entsprechenden
  179. deutschen Auslandsguthaben befriedigt werden.
  180.  
  181. 4. In Ergänzung der Reparationen, die die UdSSR aus ihrer eigenen Besatzungszone erhält, wird die UdSSR
  182. zusätzlich aus den westlichen Zonen erhalten:
  183. a) 15 % [der westlichen Reparationsgüter], im Austausch für einen entsprechenden Wert an Nahrungsmitteln,
  184. Kohle, Kali, Zink, Holz, Tonprodukten, Petroleumprodukten und anderen Waren, nach Vereinbarung.
  185. b) 10 % [der westlichen Reparationsgüter] ohne Bezahlung oder Gegenleistung irgendwelcher Art.
  186. [...]
  187.  
  188. 6. Die Entnahme der industriellen Ausrüstung soll so bald wie möglich beginnen und innerhalb von zwei
  189. Jahren, [...], abgeschlossen sein. [...]Die Bestimmung des Umfanges und der Art der industriellen Ausrüstung,
  190. die für die deutsche Friedenswirtschaft unnötig ist und der Reparation unterliegt, soll durch den Kontrollrat
  191. gemäß den Richtlinien erfolgen, die von der alliierten Kontrollkommission für Reparationen, unter Beteiligung
  192. Frankreichs, festgelegt sind, wobei die endgültige Entscheidung durch den Kommandierenden der Zone
  193. getroffen wird, aus der die Ausrüstung entnommen werden soll.
  194. [...]
  195.  
  196. IX.
  197. Polen
  198. [...]
  199. b) Bezüglich der Westgrenze Polens wurde folgendes Abkommen erzielt: [...]
  200. Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze
  201. Polens bis zu der Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll. Die Häupter der drei Regierungen stimmen
  202. darin überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früher deutschen Gebiete östlich
  203. der [Oder-Neiße-Linie] und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig, unter die Verwaltung
  204. des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in
  205. Deutschland betrachtet werden sollen.
  206. [...]
  207.  
  208. 2. August 1945.
  209. (Dieser Bericht ist von J. W. Stalin, Harry S. Truman und C. R. Attlee unterzeichnet.)
  210. Quelle: Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland, Supplement Nr. 1, Berlin 1946, S. 13-20.