Das Potsdamer Abkommen - gekürzte Quelle (HTML-Version)
- Potsdamer Abkommen 1945
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- 2. August 1945
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- Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
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- I.
- Am 17. Juli 1945 trafen sich der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Harry S. Truman, der
- Vorsitzende des Rates der Volkskommissare der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Generalissimus J.
- W. Stalin, und der Premierminister Großbritanniens, Winston S. Churchill, sowie Herr Clement R. Attlee auf
- der von den drei Mächten beschickten Berliner Konferenz. Sie wurden begleitet von den Außenministern der
- drei Regierungen, W. M. Molotow, Herrn D. F. Byrnes und Herrn A. Eden, den Stabschefs und anderen
- Beratern.
- In der Periode vom 17. bis 25. Juli fanden neun Sitzungen statt. Darauf wurde die Konferenz für zwei Tage
- unterbrochen, an denen in England die Wahlergebnisse verkündet wurden.
- Am 28. Juli kehrte Herr Attlee in der Eigenschaft als Premierminister in Begleitung des neuen Außenministers,
- Herrn E. Bevin, zu der Konferenz zurück. Es wurden noch vier Sitzungen abgehalten. [...] Die Sitzungen der
- Konferenz fanden in Cecilienhof bei Potsdam statt.
- Die Konferenz schloß am 2. August 1945. Es wurden wichtige Entscheidungen und Vereinbarungen getroffen.
- Es fand ein Meinungsaustausch über eine Reihe anderer Fragen statt. Die Beratung dieser Probleme wird durch
- den Rat der Außenminister, der auf dieser Konferenz geschaffen wurde, fortgesetzt.
- Präsident Truman, Generalissimus Stalin und Premierminister Attlee verlassen diese Konferenz, welche das
- Band zwischen den drei Regierungen fester geknüpft und den Rahmen ihrer Zusammenarbeit und
- Verständigung erweitert hat, mit der verstärkten Überzeugung, daß ihre Regierungen und Völker, zusammen
- mit anderen Vereinten Nationen, die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens sichern werden.
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- II.
- Die Einrichtung eines Rates der Außenminister
- Die Konferenz erreichte eine Einigung über die Errichtung eines Rates der Außenminister, welche die fünf
- Hauptmächte vertreten, zur Fortsetzung der notwendigen vorbereitenden Arbeit zur friedlichen Regelung und
- zur Beratung anderer Fragen, welche nach Übereinstimmung zwischen den Teilnehmern in dem Rat der
- Regierungen von Zeit zu Zeit an den Rat übertragen werden können.
- [...]
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- 1. Es ist ein Rat zu errichten, bestehend aus den Außenministern des Vereinigten Königreiches, der Union der
- Sozialistischen Sowjetrepubliken, Chinas, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika. [...]
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- 2. (II) Die erste Sitzung des Rates findet in London nicht später als am 1. September 1945 statt.
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- 3. (I) Als eine vordringliche und wichtige Aufgabe des Rates wird ihm aufgetragen, Friedensverträge für Italien,
- Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland aufzusetzen, um sie den Vereinten Nationen vorzulegen und
- Vorschläge zur Regelung der ungelösten territorialen Fragen, die in Verbindung mit der Beendigung des
- Krieges in Europa entstehen, auszuarbeiten. Der Rat wird zur Vorbereitung einer friedlichen Regelung für
- Deutschland benutzt werden, damit das entsprechende Dokument durch die für diesen Zweck geeignete
- Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird.
- [...]
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- 4. (II) [...]Die Errichtung des Rates der Außenminister für besondere Ziele, die in diesem Text genannt worden
- sind, widerspricht nicht der auf der Krim-Konferenz erzielten Übereinkunft über die Abhaltung periodischer
- Beratungen der Außenminister der Vereinigten Staaten, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und des
- Vereinigten Königreiches.
- [...]
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- III.
- Deutschland
- Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch, und das deutsche Volk fängt an, die
- furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt
- hat und denen es blind gehorcht hat, begangen wurden. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über
- die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das
- besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
- Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland. Der deutsche
- Militarismus und Nazismus werden ausgerottet, und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in
- der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals
- mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.
- Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten
- wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer
- demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des
- deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein,
- zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.
- [...]
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- A. Politische Grundsätze
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- 2. Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung und ganz
- Deutschland gleich sein.
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- 3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:
- (I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen
- Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung. [...]
- (II) Das deutsche Volk muß überzeugt werden, daß es eine totale militärische Niederlage erlitten hat und daß es
- sich nicht der Verantwortung entziehen kann für das, was es selbst dadurch auf sich geladen hat, daß seine
- eigene mitleidlose Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis die deutsche Wirtschaft zerstört und
- Chaos und Elend unvermeidlich gemacht haben.
- (III) Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu
- vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; [...]
- (IV) Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine
- eventuelle friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten.
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- 4. Alle nazistischen Gesetze [...] müssen abgeschafft werden. Keine solche Diskriminierung, weder eine
- rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.
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- 5. Kriegsverbrecher und alle diejenigen, die an der Planung oder Verwirklichung nazistischer Maßnahmen, die
- Greuel oder Kriegsverbrechen nach sich zogen oder als Ergebnis hatten, teilgenommen haben, sind zu verhaften
- und dem Gericht zu übergeben. Nazistische Parteiführer, einflussreiche Nazianhänger und die Leiter der
- nazistischen Ämter und Organisationen und alle anderen Personen, die für die Besetzung und ihre Ziele
- gefährlich sind, sind zu verhaften und zu internieren.
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- 6. Alle Mitglieder der nazistischen Partei, welche mehr als nominell an ihrer Tätigkeit teilgenommen haben, und
- alle anderen Personen, die den alliierten Zielen feindlich gegenüberstehen, sind aus den öffentlichen oder
- halböffentlichen Ämtern und von den verantwortlichen Posten in wichtigen Privatunternehmungen zu entfernen.
- [...]
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- 7. Das Erziehungswesen in Deutschland muß so überwacht werden, daß die nazistischen und militaristischen
- Lehren völlig entfernt werden und eine erfolgreiche Entwicklung der demokratischen Ideen möglich gemacht
- wird.
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- 8. Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der
- Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der
- Nationalität und der Religion reorganisiert werden.
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- 9. Die Verwaltung Deutschland muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der
- Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem:
- (I) Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen [...]
- wiederhergestellt.
- (II) In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern [...]
- (IV) Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige
- zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar
- auf den Gebieten des Finanzwesens, des Transportwesens, des Verkehrswesens, des Außenhandels und der
- Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein.
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- 10. Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der
- Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die
- Schaffung freier Gewerkschaften, gleichfalls unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Erhaltung der
- militärischen Sicherheit, wird gestattet werden.
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- B. Wirtschaftliche Grundsätze
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- 11. Mit dem Ziele der Vernichtung des deutschen Kriegspotentials ist die Produktion von Waffen,
- Kriegsausrüstung und Kriegsmitteln, ebenso die Herstellung aller Typen von Flugzeugen und Seeschiffen zu
- verbieten und zu unterbinden. Die Herstellung von Metallen und Chemikalien, der Maschinenbau und die
- Herstellung anderer Gegenstände, die unmittelbar für die Kriegswirtschaft notwendig sind, ist streng zu
- überwachen und zu beschränken, entsprechend dem genehmigten Stand der friedlichen Nachkriegsbedürfnisse
- Deutschlands [...]
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- 12. In praktisch kürzester Frist ist das deutsche Wirtschaftsleben zu dezentralisieren mit dem Ziel der
- Vernichtung der bestehenden übermäßigen Konzentration der Wirtschaftskraft, dargestellt insbesondere durch
- Kartelle, Syndikate, Trusts und andere Monopolvereinigungen. (Kursive kann evtl. auch noch weggelassen
- werden)
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- 13. Bei der Organisation des deutschen Wirtschaftslebens ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der
- Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen.
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- 14. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. [...]
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- 15. Es ist eine alliierte Kontrolle über das deutsche Wirtschaftsleben zu errichten, jedoch nur in den Grenzen,
- die notwendig sind [...].
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- 16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet
- worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. [Es] ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß
- die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung,
- die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden
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- 17. Es sind unverzüglich Maßnahmen zu treffen zur:
- a) Durchführung der notwendigen Instandsetzungen des Verkehrswesens,
- b) Hebung der Kohlenerzeugung,
- c) weitestmöglichen Vergrößerung der landwirtschaftlichen Produktion und
- d) Durchführung einer beschleunigten Instandsetzung der Wohnungen und der wichtigsten öffentlichen
- Einrichtungen.
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- 18. Der Kontrollrat hat entsprechende Schritte zur Verwirklichung der Kontrolle und der Verfügung über alle
- deutschen Guthaben im Auslande zu übernehmen, welche noch nicht unter die Kontrolle der alliierten Nationen,
- die an dem Krieg gegen Deutschland teilgenommen haben, geraten sind.
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- 19. Die Bezahlung der Reparationen soll dem deutschen Volke genügend Mittel belassen, um ohne eine Hilfe
- von außen zu existieren. [...]
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- IV.
- Reparationen aus Deutschland
- In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Krim-Konferenz [...] wurde folgende Übereinkunft über
- Reparationen erreicht:
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- 1. Die Reparationsansprüche der UdSSR sollen durch Entnahmen aus der von der UdSSR besetzten Zone in
- Deutschland und durch angemessene deutsche Auslandsguthaben befriedigt werden.
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- 2. Die UdSSR wird die Reparationsansprüche Polens aus ihrem eigenen Anteil an den Reparationen befriedigen.
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- 3. Die Reparationsansprüche der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreiches und der anderen zu
- Reparationsforderungen berechtigten Länder werden aus den westlichen Zonen und den entsprechenden
- deutschen Auslandsguthaben befriedigt werden.
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- 4. In Ergänzung der Reparationen, die die UdSSR aus ihrer eigenen Besatzungszone erhält, wird die UdSSR
- zusätzlich aus den westlichen Zonen erhalten:
- a) 15 % [der westlichen Reparationsgüter], im Austausch für einen entsprechenden Wert an Nahrungsmitteln,
- Kohle, Kali, Zink, Holz, Tonprodukten, Petroleumprodukten und anderen Waren, nach Vereinbarung.
- b) 10 % [der westlichen Reparationsgüter] ohne Bezahlung oder Gegenleistung irgendwelcher Art.
- [...]
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- 6. Die Entnahme der industriellen Ausrüstung soll so bald wie möglich beginnen und innerhalb von zwei
- Jahren, [...], abgeschlossen sein. [...]Die Bestimmung des Umfanges und der Art der industriellen Ausrüstung,
- die für die deutsche Friedenswirtschaft unnötig ist und der Reparation unterliegt, soll durch den Kontrollrat
- gemäß den Richtlinien erfolgen, die von der alliierten Kontrollkommission für Reparationen, unter Beteiligung
- Frankreichs, festgelegt sind, wobei die endgültige Entscheidung durch den Kommandierenden der Zone
- getroffen wird, aus der die Ausrüstung entnommen werden soll.
- [...]
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- IX.
- Polen
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- b) Bezüglich der Westgrenze Polens wurde folgendes Abkommen erzielt: [...]
- Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze
- Polens bis zu der Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll. Die Häupter der drei Regierungen stimmen
- darin überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früher deutschen Gebiete östlich
- der [Oder-Neiße-Linie] und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig, unter die Verwaltung
- des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in
- Deutschland betrachtet werden sollen.
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- 2. August 1945.
- (Dieser Bericht ist von J. W. Stalin, Harry S. Truman und C. R. Attlee unterzeichnet.)
- Quelle: Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland, Supplement Nr. 1, Berlin 1946, S. 13-20.